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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH

  1. Für unsere Verkäufe gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn wir seinen uns bekannten Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.

  2. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer von gleicher Art, wenn die Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.

II. BESTELLUNGEN UND VERTRAGSSCHLUSS

  1. Ein Kaufvertrag kommt zustande aufgrund einer Bestellung des Käufers und nach folgender Auftragsbestätigung des Verkäufers.
    Wird eine Lieferung durchgeführt, ohne dass dem Käufer zuvor eine Auftragsbestätigung zugeht, so kommt ein Kaufvertrag durch die Absendung der bestellten Ware zustande.

III. BROSCHÜREN, KATALOGE, PREISLISTEN, PREISE UND VERSANDKOSTEN

  1. Das in unseren Broschüren, Katalogen und sonstigen Werbeunterlagen („Werbemittel”) sowie in Preislisten enthaltene Warenangebot steht unter der Bedingung der Annahme.

  2. Die in unseren Werbemitteln und Preislisten angegebenen Preise werden mit Veröffentlichung neuer Werbemittel oder einer neuen Preisliste ungültig. Die Preise für Sonderangebote gelten nur nach Maßgabe des jeweiligen Angebots und sind beschränkt auf den bei Veröffentlichung des Sonderangebots vorhandenen Warenbestand.

  3. Die in unseren Preislisten angegebenen Preise verstehen sich, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, inklusive DS-Gebühren gem. § 7 Abs. 1 VerpackG, EU-verzollt und versteuert und die Umsatzsteuer ist zusätzlich zu entrichten. Ändert sich der Umsatzsteuersatz bis zum Abschluss des Kaufvertrags, ermäßigt oder erhöht sich der Kaufpreis entsprechend.

  4. Wünscht der Käufer logistische Zusatzleistungen, werden wir dem Käufer die dafür anfallenden Kosten (z. B. Abpackkosten, Regalservice) zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

  5. Wünscht der Käufer eine andere Art des Versands, insbesondere Expressversand, werden die Mehrkosten zuzüglich Umsatzsteuer gesondert berechnet.

IV. LIEFERZEITEN, LIEFERHINDERNISSE, RÜCKTRITT

  1. Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind annähernd (ca.-Fristen), es sei denn, eine verbindliche Lieferzeit wurde schriftlich vereinbart.

  2. Stellt sich nach Abschluss des Kaufvertrages heraus, dass unser Vorlieferant endgültig nicht liefert oder Einfuhrbeschränkungen den Bezug der Ware auf unabsehbare Zeit verhindern, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder – sofern nur ein Teil der vereinbarten Lieferung betroffen ist – insoweit vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer wird unverzüglich durch uns von der Nichtverfügbarkeit der Lieferung bzw. derer Teile informiert, in gleicher Weise werden ihm etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen erstattet.

  3. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Ereignissen und Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streiks und Aussperrung, sowie bei unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich die Fertigstellung oder Ablieferung der Lieferungen beeinflussen. Dies gilt unabhängig davon, ob solche Umstände bei uns, unseren Vorlieferanten, den Zulieferern oder den Speditionen und Frachtführern eintreten. Beginn und Ende solcher Umstände teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit.

V. ERFÜLLUNGSORT, GEFAHRENÜBERGANG, VERSENDUNG, TRANSPORTVERSICHERUNG

  1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

  2. Wir versenden die Ware ab unserem Lager an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift. Ist eine solche Anschrift nicht angegeben, erfolgt die Lieferung an die Geschäftsadresse des Käufers. Wenn wir mit dem Käufer keine andere Art der Versendung vereinbart haben, erfolgt die Versendung der Ware per Spedition zu den Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen oder zu den marktüblichen Bedingungen des ausländischen Spediteurs, den wir beauftragen.

  3. Der Käufer hat die Ware bei Abladung sofort auf Fehlmengen und Transportschäden, insbesondere auf Bruch, zu untersuchen. Etwaige Fehlmengen und entstandene Schäden sind auf dem Frachtbrief gesondert nach Sorten zu vermerken, um die entsprechenden Ansprüche gegen den mit der Versendung betrauten Unternehmer durchsetzen zu können. Eine Schadenmitteilung, die nicht auf dem Frachtbrief bereits vermerkt ist, muss dem abliefernden Spediteur spätestens innerhalb einer Woche nach der Ablieferung zugegangen sein. Soweit das Geschäft ein beiderseitiges Handelsgeschäft ist, hat der Käufer zum Erhalt seiner Gewährleistungsrechte die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß zu erfüllen. Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Feststellung, schriftlich anzuzeigen.

VI. GEWÄHRLEISTUNG, VERJÄHRUNG

  1. Beschaffenheiten und Eigenschaften des Liefergegenstandes sind nur dann garantiert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

  2. Sollten die gesamte Lieferung oder einzelne Liefergegenstände bei Übergang der Gefahr auf den Käufer Mängel aufweisen, kann dieser – sofern der Käufer keinen Rückgriffsanspruch gemäß § 478 BGB geltend macht – nach seiner Wahl die Mängelbeseitigung oder mangelfreien Ersatz verlangen. Sollte die Mangelbeseitigung fehlschlagen, so kann der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen, wenn es sich nicht lediglich um unerhebliche Mängel handeln sollte. Rückgriffsansprüche des Käufers nach § 478 BGB werden von uns nur erfüllt, wenn der Käufer von seinem Kunden aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften in Anspruch genommen wird und uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Inanspruchnahme schriftlich informiert und uns Gelegenheit gegeben hat, die Ansprüche des Kunden zu prüfen und gegebenenfalls zu befriedigen.

  3. Im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer ist die Begründung eines Mangels des Liefergegenstandes durch Äußerungen des Käufers oder seiner Gehilfen, insbesondere in seiner Werbung oder in seinen Prospekten, denen wir nicht vorher ausdrücklich zugestimmt haben, oder durch Vereinbarung des Käufers mit seinem Kunden ausgeschlossen.

  4. Gewährleistungsansprüche können nicht an Dritte abgetreten werden.

  5. Sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder Schäden wegen Verletzungen des Lebens,  Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden, verjähren Ansprüche wegen Mängeln innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrenübergang. Diese Frist gilt auch für die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden und mangelbedingten Schadenersatzansprüchen aus §§ 823 ff. BGB. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 und 479 BGB bleiben unberührt.

VII. HAFTUNG, VERJÄHRUNG

  1. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir auf Aufwendungs- bzw. Schadenersatz nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dabei ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadenersatzansprüche dieser Art verjähren innerhalb eines Jahres nach Entstehung des Anspruchs und Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründeten Umständen und der Person des Schuldners.

  2. Eine weitergehende Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Falle der Übernahme einer Garantie sowie im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

  3. Die zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

  4. Im Übrigen ist unsere Haftung – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe auch für Handlungen unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen.

VIII. KAUFPREISFÄLLIGKEIT, SKONTI, ZINSEN

  1. Der Kaufpreis ist vorbehaltlich anderer Vereinbarungen innerhalb von 10 Tagen, gerechnet ab dem Rechnungsdatum, ohne Abzug fällig.

  2. Wir gewähren vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung bei erteiltem Abbuchungsauftrag mit Ermächtigung zum sofortigen Bankeinzug 2% Skonto.

  3. Bei Zahlungsverzug hat der Käufer den offenen Rechnungsbetrag nach § 288 BGB zu verzinsen. Eine nachträglich dem Käufer eingeräumte Stundung berührt die Verzinsungspflicht bis dahin nicht.

  4. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.

IX. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

  1. Der Käufer darf gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten, gleichartigen Gegenforderungen aufrechnen.

  2. Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, dem auch unsere Forderung zugrunde liegt.

X. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

  3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

XI. DATENSPEICHERUNG

  1. Die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz werden eingehalten. Insbesondere die DSGVO sowie die Bestimmungen des BDSG.

  2. Mehr Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Webseite: https://ewig-selt.de/datenschutz.html

XII. ERKLÄRUNGEN, SCHRIFTFORM

  1. Soweit in unseren AGB nichts anderes vorgesehen ist, sind Erklärungen des Käufers ausschließlich an uns zu richten. Gibt der Käufer Erklärungen gegenüber anderen Personen ab, insbesondere unseren Handelsvertretern, so werden diese Erklärungen erst wirksam, wenn sie von diesen Personen an uns weitergegeben werden.

  2. Aufhebungen, Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

  3. Soweit das Gesetz oder unsere AGB Schriftform für Erklärungen vorsehen, ist diese Form auch bei Übermittlung durch Telefax oder E-Mail gewahrt.

XIII. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

  1. Der Kaufvertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

  2. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz unserer Gesellschaft (Monschau) maßgeblich für den Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.

Stand: August 2024

ÜBER UNS

Wir sind eine Tradtionsmanufaktur von Kräuterdestillaten aus Monschau seit 1875.

KONTAKT

Ewig & Selt GmbH
Kirchbruch 8
52156 Monschau

02472 - 98 79 650

2024 Ewig & Selt GmbH
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